Energieausweis
Ist Ihr Haus ein Energiefresser oder sparsam?
Ohne Energie läuft nichts. Wie viel davon ganz konkret in Ihren eigenen 4 Wänden verbraucht wird, macht der Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis deutlich. Dabei wird Ihr Gebäude energetisch bewertet.
Nach des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Eigentümer von Wohngebäuden bei jedem Kauf oder Mieterwechsel dem Käufer oder Neumieter einen Energiepass für das Gebäude vorlegen.
4 gute Gründe für den Energieausweis:
- Vergleichsgrundlage für Käufer und Mieter
- Verordnungskonform und rechtssicher erstellt nach den Bestimmungen des aktuellen GEG
- Gibt Aufschluss über die energetische Qualität des Gebäudes
- Darstellung Ihrer verbrauchten Energiemenge
Zwei Arten von Energieausweisen:
Im GEG wird zwischen Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude unterschieden.
Werden Gebäude errichtet, verändert oder erweitert, ist gemäß GEG dafür ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes auszustellen. Die Ausstellung des Ausweises hat unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes zu erfolgen.
Bei bestehenden Gebäuden kann entweder der Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Dabei gelten folgende Differenzierungen: Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energiebedarfsausweise ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. Für Nicht-Wohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis.
Ihre Ansprechpartner sind Boris Fleischhauer und Welf Erös. Sie nehmen sich gerne Zeit für Sie!
Kontakt
Boris Fleischhauer
Telefon: 03338 61-395 / 0151 140 26 235
Welf Erös
Telefon: 03338 61-398 / 0151 140 26 231