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Parken in Bernau

Parkhaus Stadtwerke

Wir können mehr als nur Energie. Die Stadtwerke Bernau bieten mit dem Parkhaus in der Breitscheidstraße Parkraum in direkter Citynähe - ideal für Anlieger und deren Besucher, für Tagestouristen und Berufspendler.

Komfort erleben

  • Zu Fuß in 5 Minuten im Zentrum und am Bahnhof
  • Extrabreite Parkplätze für bequemes Ein- und Ausparken
  • Helle, videoüberwachte Stellplätze vom Sicherheitsdienst kontrolliert
  • Mit Smartphone, Kredit- oder EC-Karte berührungslos oder einfach bar bezahlen
  • Rund um die Uhr geöffnet

 

Anfahrt

  • Adresse: Breitscheidstraße 45, 16321 Bernau
  • Zufahrt: über Breitscheidstraße 45; rechts neben dem Hauptgebäude der Stadtwerke Bernau
  • Ein- und Ausfahrt: über ein Schrankensystem
  • City-Lage: Innenstadt und Bahnhof Bernau fußläufig in 5 min. zu erreichen


Preise für Kurzparker

Tagestarif von 06:00 bis 17:00 Uhr
 Mo - FrSa, So, Feiertag
15  Minutenkostenloskostenlos
1. Stunde2,00 EUR*
Je angefangene 30 Minuten0,50 EUR0,50 EUR
Maximaler Preis (6 - 17 Uhr)8,00 EUR5,00 EUR

*Bitte beachten: Es gilt direkt die Taktung je angefangene 30 Minuten 0,50 EUR

Abendtarif von 17:00 bis 06:00 Uhr
 Mo - So (inkl. Feiertag)
15  Minutenkostenlos
Je angefangene 30 Minuten0,50 EUR
Maximaler Preis (17 - 6 Uhr)3,00 EUR


INFO: Besucher im KundenCentrum der Stadtwerke Bernau parken 30 Minuten kostenlos. Die Gutschrift erhalten Sie vor Ort.

Langzeittarif*
Tagesticket (24 Stunden)8,00 EUR
Wochenticket (7 Tage)40,00 EUR


*Bitte beachten: Tages- und Wochenticket sind vor der Einfahrt in das Parkhaus am Kassenautomaten zu erwerben
 

Preise für Dauerparker

Stellplatzpro Monat
Bei Jahresvertrag mit monatlicher Lastschrift70,00 EUR


Alle Preise brutto inkl. der MwSt. von derzeit 19 %.

Sind Sie interessiert an einem Dauerstellplatz im Parkhaus?

Jetzt Stellplatz anfragen
 

Mit dem Parkhaus der Stadtwerke gehört die lästige Suche nach einem Stellplatz fürs Auto in der Innenstadt bald der Vergangenheit an. Vor allem für die Menschen aus den umliegenden Wohn- und Geschäftshäusern möchten wir mehr Raum schaffen. Etwa ein Drittel der Parkplätze ist daher Dauermietern vorbehalten. 

Tarif:

  • 70,00 Euro monatlich bei einem Jahresmietvertrag mit Lastschrift (inkl. 19 % MwSt.)

Die Vorteile:

  • Geschützt: Das Parkhaus ist videoüberwacht und wird von einem Sicherheitsdienst betreut. Ihr Fahrzeug steht sicher und trocken.
  • Bequem: Durch die automatische Kennzeichen-Erkennung brauchen Sie weder Chip noch Ticket.
  • Komfortabel: Die Parkplätze verfügen über breite Zuwege und große Wenderadien, so ist genügend Platz auch für größere Fahrzeuge.

Interesse geweckt?

Wenn Sie weitere Informationen oder einen Dauerstellplatz mieten möchten, wenden Sie sich gerne an uns. 

Christian Örtwig

Christian Örtwig

Telefon: 03338 61-306 oder 03338 61-406


E-Ladestationen

Im Parkhaus gibt es im Erdgeschoss acht Ladepunkte (22 kW) für Elektrofahrzeuge vom emobility Ladenetz Barnim. Sie werden zu 100 % mit Ökostrom der Stadtwerke Bernau betrieben.

Halten Sie zum Laden bitte Ihre Ladekarte und Ladekabel inkl. Stecker Typ 2 bereit. Update: Für das Laden fallen die Kosten pro kWh des jeweiligen Kartenanbieters an.

Mehr Informationen zur Registrierung und alle Ladepunkte finden Sie auf der Website des Ladenetzes Barnim.

Aufladen - so geht´s


E-Carsharing BARshare

Im Parkhaus stehen im Erdgeschoss zwei E-Autos (Renault ZOE Z.E. 50 EXPERIENCE) von BARshare bereit. Das Mobilitätsangebot können Privatnutzer Mo-Fr ab 18 Uhr und am Wochenende nutzen. 

Mit BARshare heißt es "teilen statt besitzen", denn wenn Sie ein Auto nur mal gelegentlich benötigen, können Sie es sich ausleihen. Und das ganz ohne Lärm und Abgase - denn die BARshare Fahrzeuge sind E-Autos. Einfach registrieren, App laden und Auto buchen.

Hier registrieren
 


Zusätzliche Informationen

Parkhausordnung der Stadtwerke Bernau GmbH

Bei der Einfahrt in das Parkhaus wird das Autokennzeichen gescannt und automatisch mit dem Parkticket verbunden. Die Kennzeichen werden für die Dauer des Parkvorgangs verschlüsselt gespeichert und nach der Ausfahrt zeitnah gelöscht. Das Kennzeichen muss einwandfrei erkennbar sein. 

Mit Befahren des Parkhauses wird dem Speichern der Daten zugestimmt und die nachfolgenden Regelungen für den Nutzer des Parkhauses sind gültig. Die nachstehenden Bedingungen werden als Bestandteil des jeweils geschlossenen Vertrages anerkannt. Der Nutzer ist verpflichtet, die Parkhausordnung zu beachten. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Stadtwerke Bernau GmbH ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Aufsichtspersonals sowie gegen diese Bedingungen haben die Verweisung vom Parkplatz zur Folge. Auf dem Parkplatz gilt die StVO in der jeweils gültigen Fassung. Es darf nur Schritttempo gefahren werden. Der Nutzer hat jede im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und zwar auch dann, wenn das Personal der Stadtwerke Bernau GmbH ihm mit Hinweisen behilflich ist.


Allgemeingültige Vorschriften:

1. Es dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge abgestellt werden. Der Parkplatz ist nur für Motorräder, Motorroller, Mopeds, Personenkraftwagen und Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t und einer maximalen Höhe von 2,10 Meter zugelassen. Das Abstellen von nicht betriebssicheren oder amtlich nicht zugelassenen Fahrzeugen ist verboten. Ein während der Einstellzeit von der Polizei aus dem Verkehr gezogenes Fahrzeug ist unverzüglich von dem Parkhausnutzer oder dem Eigentümer des Fahrzeuges zu entfernen. Daraus entstehende Schäden werden auf Kosten des Nutzers beseitigt. Die Kosten für die Entfernung des Fahrzeugs aus dem Parkhaus hat ebenfalls der Parkhausnutzer zu tragen. Das Rauchen und die Verwendung von Feuer, die Ausführung von Pflegediensten, Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen, das längere Laufenlassen und das Ausprobieren von Motoren, das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen, insbesondere von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen, ferner das Lagern entleerter Treibstoffbehälter sowie der Aufenthalt von Personen über die Zeit des reinen Abstell- und Abholvorgangs hinaus sind untersagt.

2. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten und ausgewiesenen Standflächen abgestellt werden. Der Nutzer hat sein Fahrzeug so auf den markierten Flächen zu positionieren, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auch auf den benachbarten Stellflächen möglich ist. Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern. Die Fahrgassen und Fluchtwege sowie Feuerwehrzufahrten sind stets freizuhalten. Verkehrs- oder verbotswidrig geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Bitte lassen Sie keine Kinder und Tiere unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurück. Bei Nichtbeachtung behält sich die Stadtwerke Bernau GmbH vor, das Fahrzeug zum Schutz des Lebens zu öffnen. Fußgänger benutzen zum Betreten und Verlassen des Parkhauses ausschließlich die beiden Treppenhäuser und den Aufzug. Laufwege über die Rampen oder durch die Ein- und Ausfahrt sind untersagt.

3. Der Parkhausnutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen, seine Angestellten oder seine Beauftragten in dem Parkhaus oder gegenüber anderen Nutzern verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, die verursachten Schäden unverzüglich der Stadtwerke Bernau GmbH in Textform und der Polizei anzuzeigen. Verunreinigungen, die der Nutzer des Parkhauses zu verantworten hat, sind von diesem unverzüglich zu beseitigen. Insbesondere das Waschen von Fahrzeugen, ein Ölwechsel oder die illegale Abfallentsorgung sind verboten. Bei nicht unverzüglicher Beseitigung der Verunreinigungen durch den Parkhausnutzer ist die Stadtwerke Bernau GmbH berechtigt, diese auf Kosten des Nutzers entfernen zu lassen. Manipulationen oder Beschädigungen an der Schrankenanlage werden strafrechtlich verfolgt. Bei Unregelmäßigkeiten ist die Stadtwerke Bernau GmbH umgehend zu informieren.

4. Die Benutzung des Parkhauses ist grundsätzlich gebührenpflichtig und erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Die Stadtwerke Bernau GmbH haftet für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, soweit sie nachweislich von ihr oder ihrem Personal verschuldet wurden und außerdem vor Verlassen des Parkhauses vom Parkhausnutzer angezeigt werden. Für die Beschädigung von Fahrzeugen sowie Diebstahl der Fahrzeuge oder Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug wird keinerlei Haftung übernommen. Durch das Abstellen eines Fahrzeuges kommt weder ein Bewachungs- noch ein Verwahrungsvertrag zustande. Auch andere, über die Stellplatzbenutzung hinaus gehende Tätigkeiten, sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Stadtwerke Bernau GmbH übernimmt demgemäß keinerlei Obhutspflichten.

5. Das Parkhaus wird videoüberwacht. Der Parkhausnutzer stimmt ausdrücklich zu, dass zum Zweck der allge-meinen Ordnung und Sicherheit eine Videoüberwachung des Parkplatzes vorgenommen wird.

6. Das Fahren mit Inlineskater, Rollerblades, Skateboard, Rodelschlitten sowie Fahrrädern ist im gesamten Park-hausbereich verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

7. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag/dieser Parkhausordnung ist das Amtsgericht Bernau bei Berlin.


Besondere Vorschriften für Kurzzeitparker:

1. Mit dem Befahren der Einfahrt zum Parkhaus kommt ein Mietvertrag über einen Kfz-Stellplatz zustande. Der Benutzer kann unter den freien Parkplätzen, unter Beachtung der ausgewiesenen Beschilderung, einen Parkplatz wählen. Der Mietvertrag endet nach Passieren der Ausfahrt über die Schrankenanlage.

2. Das Parkentgelt ist vor Ausfahrt am in dem Parkhaus befindlichen Kassenautomaten der Stadtwerke Bernau GmbH zu bezahlen. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Parkdauer. Einstellkosten und Parkdauer sind am Parkautomaten ersichtlich. Es gelten im Einzelnen die Benutzungsentgelte, die auf dieser Seite veröffentlicht sind. Die ausgewiesenen Entgelte enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzwertsteuer.

Kunden der Stadtwerke Bernau GmbH und des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ ist die kostenlose Benutzung bis 30 Minuten gestattet. Die Parkkartenentwertung erfolgt im KundenCentrum der Stadtwerke Bernau GmbH in der Breitscheidstraße 45, 16321 Bernau bei Berlin.
 

Besondere Vorschriften für Langzeitparker mit Vertrag über die Vermietung von Dauerstellplätzen:

Alle Regelungen, insbesondere der Beginn, die Dauer, die Beendigung des Mietverhältnisses, die Anzahl der Stellplätze sowie der Mietzins mit entsprechenden Zahlungsmodalitäten werden in einem gesonderten, schrift-lichen Vertrag über die entgeltliche dauerhafte Anmietung von Stellplätzen in dem Parkhaus der Stadtwerke Bernau GmbH festgelegt.

Verarbeitung personenbezogener Daten bei Videoüberwachung im Parkhaus

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (Videoaufnahmen), wenn Sie unser Parkhaus in der Breitscheidstraße 45, 16321 Bernau nutzen. Die Videoüberwachung im Parkhaus erfolgt zur Prävention von Diebstahl und Vandalismus an Ihren und unseren Sachgütern (z.B. Fahrzeug, Gebäude) sowie zur Wahrnehmung unseres Hausrechts. Sie dient damit dem Schutz Ihres und unseres Eigentums. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO. Die Videoaufnahmen werden für eine Dauer von 48 Stunden gespeichert.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Videoaufnahmen) bei Nutzung unseres Parkhauses in der Breitscheidstraße 45, 16321 Bernau, finden Sie auf den Hinweisschildern vor und im Parkhaus.

Mehr Hinweise zu unseren Datenschutzgrundsätzen finden Sie hier.

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