Häufige Fragen
Wir haben Antworten auf Ihre Fragen
Auf dieser Seite haben wir für Sie einige Fragen zusammengestellt, die uns häufig erreichen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Fragen zu den Entlastungen und Gasumlagen
Details und aktuelle Informationen zu den Entlastungen, wie der Dezember-Soforthilfe und den Energiepreisbremsen, sowie den Gasumlagen finden Sie in unserer Rubrik Energiemarkt.
Fragen zum Wegfall der EEG-Umlage
Der Strompreis setzt sich aus vielen Umlagen und Abgaben zusammen. Dazu gehört auch die EEG-Umlage, die seit dem Jahr 2000 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist und zur Finanzierung und Förderung von erneuerbaren Energiequellen dient. Durch diese Abgabe finanzieren die Verbraucherinnen und Verbraucher die Energiewende mit. Die EEG Umlage ist ein Preisbestandteil der Stromrechnung, genauer gesagt des Arbeitspreises, und wird jedes Jahr für das Folgejahr neu berechnet. Für das Jahr 2022 beträgt die EEG-Umlage 3,723 Cent pro Kilowattstunde netto.
Zum 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage abgeschafft – sechs Monate früher als ursprünglich geplant. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das eine gute Nachricht: Der Gesetzgeber steuert mit dem vorzeitigen Wegfall den steigenden Energiepreisen entgegen und sorgt für eine finanzielle Entlastung. Zukünftig wird der Stromkostenaufschlag zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien aus dem Bundeshaushalt gezahlt.
Den Wegfall der EEG-Umlage geben die Stadtwerke Bernau zum 1. Juli 2022 vollständig an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Das Verbrauchsjahr teilt sich dann in zwei Hälften: bis zum 30. Juni mit EEG-Umlage, danach ohne. Ab dem 1. Juli 2022 wird also automatisch der Arbeitspreis in Ihrem Vertrag um 3,723 Cent/kWh netto gesenkt. Der Grundpreis bleibt unverändert. In der Verbrauchsabrechnung für das aktuelle Jahr, die wir im Februar 2023 verschicken, wird das automatisch berücksichtigt.
Den Wegfall der EEG-Umlage geben die Stadtwerke Bernau zum 1. Juli 2022 vollständig an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Sofern Ihre Vertragsbestätigung nach dem 1. Juli 2022 datiert ist, haben wir den Wegfall der EEG-Umlage im Arbeitspreis schon berücksichtigt.
Nein, wir werden ihre monatlichen Abschläge nicht ändern. Das Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Umsetzung. Bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung werden wir bei der Neuberechnung der Abschlagszahlungen die Kostenersparnis berücksichtigen. Bei Fragen ist unser Serviceteam gerne für Sie da.
Nein, Sie müssen nichts tun. Wir werden anhand Ihres Vorjahresverbrauches eine rechnerische Ermittlung der Verbrauchswerte zur Abgrenzung heranziehen. Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihren Zählerstand dennoch mitteilen. Am einfachsten geht das in unserem Kundenportal. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail.
Nein, der Wegfall der EEG-Umlage stellt keine Preisanpassung des Versorgers dar und somit besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Den Wegfall der EEG-Umlage geben die Stadtwerke Bernau zum 1. Juli 2022 vollständig an ihre Kundinnen und Kunden weiter.
Fragen zur Ersatzversorgung im Fall eines Belieferungstopps Ihres Energieversorgers
Seriöse Versorger haben eine langfristige Beschaffungsstrategie, um Preisschwankungen auszugleichen. Im Gegensatz dazu kaufen viele Energie-Discounter kurzfristig und spekulativ ein, dieses Geschäftsmodell funktioniert bei den anhaltend steigenden Preisen nicht mehr. Preiserhöhungen sind dann eine Möglichkeit, können aber an Kunden mit Preisgarantie nicht weitergeben werden. Die Lösung für viele scheint nur der Lieferstopp zu sein, von dem nun vor allem Kunden bei Billiganbietern betroffen sind.
Kunden, die von gekündigten Lieferverträgen oder Insolvenzen ihres Versorgers betroffen sind, werden von ihrem örtlichen Grundversorger aufgefangen und fallen automatisch in die Ersatzversorgung. In Bernau inkl. Ortsteile sind wir, die Stadtwerke Bernau, der Grundversorger.
Ja, denn der Grundversorger ist dafür verantwortlich, dass niemand im Versorgungsgebiet auf Strom oder Gas verzichten muss, auch nicht für eine kurze Übergangszeit. Von uns werden Sie lückenlos beliefert.
Hat Ihr Energieanbieter den Vertrag gekündigt oder die Lieferung eingestellt, fallen Sie automatisch in die Ersatzversorgung bei uns. Es handelt sich um eine Übergangsversorgung und dauert maximal 3 Monate lang.
Hilfreich ist, wenn Sie uns die aktuellen Zählerstände übermitteln. Stichtag ist hier der Tag, an dem Ihr Energieanbieter die Lieferung einstellt oder den Vertrag kündigt. Sie erhalten eine Vertragsbestätigung und Ihre monatlichen Abschläge werden berechnet und Ihnen mitgeteilt.
Ja, das müssen Sie selbst übernehmen. Sie können 3 Monate in der Ersatzversorgung bleiben. Wenn Sie vorher einen neuen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen, endet die Ersatzversorgung. Sofern Sie keinen neuen Vertrag abschließen, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung für Strom/Erdgas bei den Stadtwerken Bernau.
Die aktuellen Preise der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf unserer Website unter Strom und Erdgas.
Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung
Die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endstand des Zählers ergibt Ihren exakten Verbrauch für den Abrechnungszeitraum. Wird uns kein Zählerstand mitgeteilt, nehmen wir eine Schätzung vor.
Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der Kosten, die durch Ihren Verbrauch entstanden sind, abzüglich aller geleisteten Zahlungen, die bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres eingegangen sind. Sie haben entweder ein Guthaben oder müssen eine Restforderung nachbezahlen.
Basis für die Höhe der Abschläge sind immer die Energiekosten des Vorjahres. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der Abschläge geteilt – nämlich zwölf. Die Höhe der Abschläge für die aktuelle Abrechnungsperiode passen wir jeweils mit der Jahresverbrauchsabrechnung an, die im Februar versandt wird.
Ja, die Änderung Ihres Abschlags können Sie per E-Mail veranlassen oder jederzeit im Kundenportal eigenständig vornehmen.
Sie können Ihre Abschläge einfach und bequem per SEPA-Lastschriftverfahren abbuchen lassen. Wir beachten Abschlagsänderungen – Sie müssen sich also um nichts mehr kümmern. Die Einzugsermächtigung zum komfortablen SEPA-Mandat finden Sie hier. Sie können aber auch per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen. Auch eine Bareinzahlung am Kassenautomat in unserem KundenCentrum ist möglich.
Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, überweisen wir Ihr Guthaben automatisch zum Fälligkeitstermin Ihrer Rechnung. Sollten Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung schriftlich per E-Mail mit, dann werden wir Ihnen das Guthaben überweisen. Barauszahlungen werden nicht vorgenommen.
Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird die Forderung von Ihrem Konto abgebucht. Ansonsten bitten wir Sie, den Betrag bis zum Fälligkeitstermin an uns zu überweisen.
Registrieren Sie sich in unserem Kundenportal und Sie können auf die Rechnungen und viele andere Informationen zugreifen. Hier können Sie auch auf eine reine Online-Rechnung umstellen – Papierablage adé.
Allgemeine Fragen
Unser Hausanschlussservice steht Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch oder telefonisch gern zur Verfügung. Die Anträge können Sie direkt in unserem Download-Center (Punkt Hausanschlussservice) herunterladen.
Bitte überprüfen Sie zuerst Ihre Haussicherungen, um einen Kurzschluss ausschließen zu können. Erkundigen Sie sich bitte auch bei Ihrem Nachbarn, ob der Strom ausgefallen ist. Hat dieser auch kein Strom, so benachrichtigen Sie bitte den Stördienst.
- Stördienst informieren.
- Nicht rauchen. Keine Feuerzeuge, Lichtschalter oder Klingeln betätigen.
- Fenster und Türen öffnen.
- Gashahn schließen.
- Mitbewohner warnen und Haus verlassen.
Bitte melden Sie den Rohrbruch umgehend unseren Stördienst. Bei einem Rohrbruch innerhalb des Hauses stellen Sie bitte das Wasser ab, um eine Überflutung zu vermeiden. Zur Behebung des Rohrbruchs ist ein Installateur zu beauftragen.
Sie können Ihren Zähler von einer amtlichen Eichprüfstelle überprüfen lassen. Dies kann in Abhängigkeit vom Prüfergebnis kostenpflichtig sein.
Als Kunde der Stadtwerke Bernau können Sie bei uns im Kundencentrum Strommessgeräte ausleihen. Dadurch können Sie prüfen, wie viel bestimmte Geräte in Ihrem Haushalt verbrauchen.
In diesem Fall ist es besonders wichtig mit uns frühzeitig Kontakt aufzunehmen. So können wir gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Bitte bedenken Sie jedoch, dass wir laufende Abschläge nicht mit einbeziehen können, da Abschläge bereits Teilzahlungen darstellen.
Hierfür nutzen Sie bitte unser Online-Anmeldeformular. Über unseren Preisrechner Strom und unseren Preisrechner Erdgas wählen Sie den für Sie optimalen Tarif. Sie können sich aber auch ein entsprechendes Anmeldeformular herunterladen. Natürlich sind wir auch gern in unserem Kundencentrum für Sie persönlich da.
Grundsätzlich ja. Bitte teilen Sie uns hierzu einen aktuellen Zählerstand mit. Wir werden Ihren Abschlag überprüfen und entsprechend ändern.
Die Änderung Ihres Energieverbrauchs sowie die Preisänderungen müssen bei der Abschlagsberechnung berücksichtigt werden.
- SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung).
- Überweisung bzw. Dauerauftrag.
- In bar in unserem Kundencentrum am Kassenautomat.
Mit dem Liefervertrag erteilen Sie uns die Vollmacht in Ihrem Auftrag die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten vornehmen zu dürfen. Die Kündigung erfolgt zum nächstmöglichen Termin bzw. zum Termin des Lieferbeginns. Für die Anmeldung zur Netznutzung werden ca. 3 Wochen benötigt. Wir werden Sie über die Versorgung durch uns rechtzeitig in Kenntnis setzen.
Sollte Ihr Versorger in Insolvenz gehen, müssen Sie sich keine Sorgen um Ihren Energiebezug machen. Die Ersatzbelieferung wird für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten durch den örtlichen Grund- und Ersatzversorger durchgeführt. In dieser Zeit sollten Sie einen neuen Strom- bzw. Gasliefervertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen.
Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses.