Netzzugang
Die Netznutzung unterliegt den Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und den ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bernau zur NAV.
§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG:
Bedingungen für den Netzzugang, einschließlich Musterverträge.
§ 27 Abs. 1 StromNEV:
Geltende Netzentgelte sowie individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV.
§ 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV:
Netzengpässe – die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität, die Übertragungsrichtung in der der Engpass auftritt und die prognostizierte Dauer.
Derzeit bestehen keine Engpässe im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Bernau GmbH.