Allgemein
Für
einen Anschluss an das Erdgasnetz der Stadtwerke Bernau wie auch zum Einspeisen
von Biogas bedarf es verschiedener technischer Voraussetzungen. Alle
vertraglichen Regelungen und gesetzlichen Bedingungen finden Sie auf dieser
Seite.
Dienstleistungen nach §21 GasNZV:
§ 29 Abs. 1 Satz 1 NDAV:
Informationen über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gemäß § 115 EnWG
Technische Mindestanforderungen zum Netzzugang:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006:
Ergänzende Bedingungen zur Gas NDAV:
Mindestanforderungen zur Einspeisung von Biomethan:
Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen: