Ganz schön intelligent: Smart Metering
Der nächste Schritt der Energiewende steht bevor: Jeder Stromkunde in Deutschland erhält einen digitalen Zähler. Dieser ermöglicht langfristig, das Angebot der erneuerbaren Energien besser zu nutzen. Alle Informationen rund um die modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme erhalten Sie hier:
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Intelligente Messsysteme sind ein Allround-Talent, um Energiekosten zu senken und Effizienz und Komfort zu steigern. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende hat der Gesetzgeber den Rechtsrahmen für den Smart-Meter-Rollout grundlegend überarbeitet, vereinfacht und entbürokratisiert. Alle Stromkunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh/Jahr sowie alle Stromkunden mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, werden ab sofort verpflichtend mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Privathaushalte mit einem geringeren Verbrauch erhalten zunächst nur einen digitalen Stromzähler („moderne Messeinrichtung“). Sie können aber optional mit einem Smart Meter ausgerüstet werden. Es sind gesetzlich sogenannte jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb vorgeschrieben, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss. Diese sind jedoch je nach der Art der neuen Messeinrichtung unterschiedlich hoch.
Die neue Technik lohnt sich in vielerlei Hinsicht:
- Transparenz: Der Stromverbrauch kann dank intelligenter Messsysteme genauer und transparenter nachverfolgt werden. Zudem können durch die Visualisierung (vergangener) Stromverbräuche (z. B. Tageswerte) im Online-Portal Verbrauchsverhalten und Stromrechnung leichter nachvollzogen und überprüft werden. Auf diese Weise ist das Stromsparen einfacher und eventuelle Nachzahlungen können vermieden werden.
- Effizienz: Durch das intelligente Messsystem werden verbrauchsintensive Geräte identifiziert und Einsparpotentiale aufgezeigt. Dadurch wird die Energieeffizienz gesteigert.
- Genauigkeit: Die Verbrauchsdaten werden automatisch und sicher an den Messstellenbetreiber übermittelt. So entfallen Ablesetermine vor Ort und Fehler werden vermieden.
- Steuerung: Die intelligenten Messsysteme ermöglichen, die Stromerzeugung und den Verbrauch besser aufeinander abzustimmen. Mit ihnen kann der Netzbetreiber sein Stromnetz besser auslasten, die Energiewende sicherstellen und die Endverbraucher sparen ebenfalls.
- Flexibilität: Energieversorger können den Kunden Tarife anbieten, die zu bestimmten Tageszeiten günstiger sind. Zudem können die bisherigen Abschlagszahlungen durch monatliche Stromrechnungen ersetzt werden.
- Sicherheit: Die sichere Datenkommunikation kann auch für weitere Anwendungen, wie Smart Home oder eHealth-Programme, genutzt werden.
Die wichtigsten Begriffe im Überblick
Was ist eine moderne Messeinrichtung?
Als moderne Messeinrichtung (kurz: mMe) werden digitale Stromzähler bezeichnet, die keine Daten senden oder empfangen. Sie erkennen sie an einer digitalen Anzeige, auf der der Zählerstand abgelesen werden kann. Moderne Messeinrichtungen erfassen den Verbrauch zusammen mit der tatsächlichen Nutzungszeit und zählen nicht einfach nur den Gesamtverbrauch hoch, wie es analoge Messeinheiten machen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine moderne Messeinrichtung in ein Kommunikationsnetz einzubinden – damit wird sie zu einem intelligenten Messsystem.
Was ist ein Smart Meter?
Intelligente Zähler – auch Smart Meter genannt – sind digitale Stromzähler, die vor allem bei Großverbrauchern zum Einsatz kommen sollen. Bislang wurde der Stromverbrauch in der Regel mit einem elektromechanischen Stromzähler, dem sogenannten Ferrariszähler, gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen. Teilweise sind und werden auch schon moderne Messeinrichtungen installiert. Werden diese um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem (kurz: iMSys). Das Smart- Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten.
Was ist der Unterschied zwischen einer modernen Messeinrichtung und einem Intelligente Messsystem?
Intelligentes Messsystem („Smart Meter“) = moderne Messeinrichtung („digitaler Stromzähler“) + Smart-Meter-Gateway („Kommunikationseinheit“)
Eine moderne Messeinrichtung ersetzt den analogen Stromzähler und zeigt dabei neben dem aktuellen Zählerstand auch den Stromverbrauch der letzten Tage, Wochen und Monate an. Einen Kommunikationskanal für die digitale Übermittlung der Netz- und Verbrauchswerte gibt es nicht. Das Ablesen erfolgt manuell. Das Intelligente Messsysteme ist eine Erweiterung der modernen Messeinrichtung. Der digitale Stromzähler verfügt über eine Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway), durch die eine Kommunikation zu beiden Seiten, also zum Verbraucher und Energieversorger möglich ist. Netz- und Verbrauchswerte können digital übermittelt werden. Die Werte zur Stromeinspeisung oder zum Verbrauch können online am PC oder per App nachvollzogen werden.
Die Unterscheidung zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist wichtig, da das MsBG für beide Messeinrichtungen unterschiedliche Anforderungen stellt. Dies betrifft den Umfang der Geräte, deren Funktion und die anfallenden Kosten.
Quelle: Bundesnetzagentur
Was bedeutet Smart Metering?
Smart Metering bedeutet „intelligente Messen“ von Energie, um den Energieverbrauch digital zu ermitteln und abschließend abzurechnen. Genau genommen handelt es sich dabei um die Fernauslesbarkeit von sogenannten Smart Metern, also digitalisierten Zählern für Strom. Diese intelligente Messtechnik bezeichnet das technisch neue Messen, Ermitteln und Steuern des Energieverbrauches sowie der -zufuhr. Sie ist für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen relevant. Durch Smart Metering wird die Digitalisierung der Energiewende und die Zielerreichung der Klimaziele vorangetrieben.
Die anfallenden Daten aus dem Stromverbrauch werden übergeordnet von einem Messstellenbetreiber an den Energielieferanten übermittelt. Dieser kann auf Basis der Daten Optimierungen des Stromnetzes und der Lasten angehen bzw. flexible Tarife perfekt auf den Bedarf seiner Kunden anpassen. Für die Verbraucher stehen neben den Zählern auch Online-Anwendungen des Smart Meterings zur Verfügung. So behalten sie ganz einfach einen Überblick über ihren Energieverbrauch bzw. ihr Verbrauchsverhalten im Allgemeinen.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner sind Maximilian Greiner und Alexander Poetke. Sie nehmen sich gerne Zeit für Sie: smartmeter@stadtwerke-bernau.de
Ihre Fragen – unsere Antworten
Es sind gesetzlich sogenannte jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb vorgeschrieben, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss. Diese sind jedoch je nach der Art der neuen Messeinrichtung unterschiedlich hoch.
Der Messstellenbetreiber darf unabhängig vom Jahresverbrauch für eine moderne Messeinrichtung maximal 20 Euro/Jahr in Rechnung stellen.
Für den Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems gelten folgende Preisobergrenzen:
Preisobergrenzen Pro Jahr in Euro | Verbraucherinnen und Verbraucher Jahresverbrauch in kWh | Erzeuger In kW |
---|---|---|
20 | > 6.000 - 10.000 | < 7 - 15 |
50 | Steuerbare Verbrauchseinrichtungen | - |
50 | > 10.000 - 20.000 | >15 - 25 |
90 | > 20.000 - 50.000 | - |
120 | > 50.000 - 100.000 | > 25 - 100 |
Angemessen | > 100.000 | > 100 |
Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen den Stromkunden die Kosten für die Messung in Rechnung, wobei diese die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen.
Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten.
Weitere Informationen zu den Kosten und Preisobergrenzen finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Alle Stromkunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh/Jahr sowie alle Stromkunden mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, werden ab sofort verpflichtend mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Privathaushalte mit einem geringeren Verbrauch erhalten zunächst nur einen digitalen Stromzähler („moderne Messeinrichtung“). Sie können aber optional mit einem Smart Meter ausgerüstet werden.
Die Stromerzeugung wird mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien dezentraler und volatiler. Dadurch steigen die Anforderungen an den Netzbetrieb sowie die Koordinierung von Stromangebot und -nachfrage. Mit der Einführung der intelligenten Messsysteme verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Mit Hilfe der neuen Geräte können beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage während der Nacht und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage berücksichtigen. Außerdem können dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden, um das Stromnetz stabil zu halten. Hierfür ist aber zusätzlich noch eine Steuerbox erforderlich, die die Geräte zu- oder abschalten kann.
Intelligente Messsysteme erheben alle 15 Minuten Zählerstandsgänge oder Lastgänge und übermitteln sie an das Smart-Meter-Gateway. Dieses kann die Daten verarbeiten und automatisch übertragen. Für die Stabilität des Stromnetzes ist es entscheidend, dass zeitnahe Informationen zur Stromeinspeisung, zum Beispiel aus großen Windparks, oder zum Strombezug aller Elektroautos in der gleichen Straße, vorliegen. Detailliertere Informationen zum Stromverbrauch innerhalb eines gewöhnlichen Haushalts werden weder ermittelt noch benötigt.
Beim Smart Metering steht der Schutz Ihrer Daten jederzeit im Fokus. Um ein sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, schreibt das Messstellenbetriebsgesetz vor, welche Schutzprofile und Technischen Richtlinien Smart-Meter-Gateways unbedingt erfüllen müssen. Es regelt abschließend, wer welche Daten wofür verwenden darf. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überwacht diese hohen Sicherheitsanforderungen. Das Bundesamt wiederum gibt den Herstellern strenge Vorgaben und prüft die Geräte genaustens, bevor sie beim Endkunden landen - entsprechend hoch sind die Sicherheitsstandards.
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende hat der Gesetzgeber den Rechtsrahmen für den Smart-Meter-Rollout festgelegt. Dieses Gesetz kann auf der Website des Bundes nachgelesen werden.