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Grund- und Ersatzversorgung

stabil, einfach, aus gutem Grund

Die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom bieten wir in unserem Netzgebiet in Bernau an - und das ist sogar gesetzlich geregelt. Denn die Stadtwerke Bernau sind Grundversorger.

Mit der Grundversorgungsverordnung wird im Energiewirtschaftsgesetz geregelt, wie Menschen Zugang zu Strom und Gas erhalten, wenn sie aktuell keinen Vertrag mit einem Lieferanten haben – etwa bei einem Umzug oder wenn ein Lieferant ausfällt, zum Beispiel wegen Insolvenz.
 

Festlegung des Grundversorgers

Im Stromnetz der Stadtwerke Bernau GmbH wurde zum 1. Juli 2024, gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), für die nächsten drei Kalenderjahre – 01.01.2025 bis 31.12.2027 – die Stadtwerke Bernau GmbH als Grundversorger für Strom festgestellt. 

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG:

  • Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
  • Kunden, die in beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt
Aufgabe des Grundversorgers

Die Aufgabe des sogenannten Grundversorgers hat laut Gesetz immer derjenige Strom- oder Gaslieferant zu übernehmen, der die meisten Haushaltskunden in einem Gebiet unter Vertrag hat. Mit dieser Regelung stellt der Gesetzgeber sicher, dass jedermann stets mit den elementaren Gütern versorgt werden kann.


Ihre Vorteile

  • Einfache und zuverlässige Stromlieferung
  • Ohne feste Vertragslaufzeit – innerhalb von 14 Tagen kündbar
  • Persönliche Beratung vor Ort
     

Unsere Preise für Sie

gültig bis 31.05.2024

Grund- und Ersatzversorgung
Arbeitspreis Cent/kWhGrundpreis* Euro/Jahr
nettobruttonettobrutto
42,0049,9890,00107,10


gültig ab 01.06.2024

Grund- und Ersatzversorgung
Arbeitspreis Cent/kWhGrundpreis* Euro/Jahr
nettobruttonettobrutto
35,6042,3690,00107,10


* Dieser Grundpreis beinhaltet eine moderne Messeinrichtung (Messstellenbetrieb). Für einen Eintarifzähler gilt ein Grundpreis in Höhe von 95,96 Euro/Jahr. Für einen Zweitarifzähler gilt ein Grundpreis in Höhe von 100,42 Euro/Jahr.

Alle Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von 19 Prozent und sind auf zwei Dezimalstellen gerundet.
 

Die Preisberechnung erfolgt auf Grundlage der §§ 36 und 38 des Energiewirtschaftsgesetzes, der „Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)" sowie der dazugehörigen „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Bernau GmbH in den jeweils gültigen Fassungen.


Bitte beachten Sie die seit 1. Januar 2024 geltenden Neuerungen des §14a EnWG zur Dimmung Steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Alle Informationen dazu haben wir Ihnen in unserer Rubrik Energiemarkt zusammengefasst.
 


Haben Sie Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung? Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!

Kontakt

KundenCentrum

KundenCentrum

Telefon: 03338 61-399

 

Unser Service für Sie

 

Hinweis gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 StromGVV:

Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de veröffentlicht.

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