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Parken in Bernau

Parkhaus Bahnhof Friedenstal

Wir können mehr als nur Energie. Die Stadtwerke Bernau betreuen das Parkhaus am S-Bahnhof Friedenstal. Dieses bietet Parkraum direkt an der S-Bahnlinie 2 – ideal für Tagestouristen und Berufspendler.
 

Komfort erleben

  • Direkt am S-Bahnhof Bernau-Friedenstal
  • Extrabreite Parkplätze für bequemes Ein- und Ausparken
  • Helle, videoüberwachte Stellplätze vom Sicherheitsdienst kontrolliert
  • Aufzug
  • 500 Fahrradparkplätze inkl. 60 verschließbarer Boxen
  • Mit Smartphone, Kredit- oder EC-Karte berührungslos oder einfach bar bezahlen
  • Rund um die Uhr geöffnet

 

Anfahrt

  • Adresse: Lenastraße, 16321 Bernau
  • Zufahrt: über Lenastraße
  • Ein- und Ausfahrt: über ein Schrankensystem


Preise für Kurzparker

Aktuelle Tarife (Mo - So)
 bis 3 Stunden0,50 EUR
anschließend je angefangene 30 Minuten0,50 EUR
bis 12 Stunden max.1,50 EUR
bis 24 Stunden max.6,00 EUR
* Bei Verlust des Tickets muss der Tageshöchstpreis zzgl. eines Bearbeitungsentgelts von 10,00 EUR entrichtet werden. 


Preise für Dauerparker

Stellplatz 
Jahreskarte mit jährlicher Lastschrift (Mindestlaufzeit 12 Monate)275,00 EUR
Monatskarte mit monatlicher Lastschrift (Mindestlaufzeit 3 Monate)25,00 EUR


Preise für Fahrradboxen

Stellplatz 
Jahreskarte mit jährlicher Lastschrift (Mindestlaufzeit 12 Monate)105,00 EUR


Alle Preise brutto inkl. der MwSt. von derzeit 19 %.

Sind Sie interessiert an einem Dauerstellplatz im Parkhaus? 

Zum Kontaktformular


Zusätzliche Informationen

Das Parkhaus im Überblick

  • 590 Parkplätze
  • 30 Behindertenparkplätze
  • 4 E-Ladesäulen im Außenbereich vor dem Parkhaus
  • 500 Fahrradparkplätze, davon 60 verschließbare Fahrradboxen
  • Durchfahrtshöhe: 2,10 Meter
  • zulässiges Gesamtgewicht: 3,0 Tonnen
  • Eröffnet im November 2022
  • rund um die Uhr geöffnet (24/7)

Parkhausordnung für das Parkhaus Bahnhof Friedenstal

Die Stadtwerke Bernau GmbH stellt dem Besucher* des Parkhauses nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Parkplatz für sein Kraftfahrzeug zur Verfügung. Mit der Annahme des Parktickets und dem Befahren des Parkhauses kommt ein Mietvertrag zustande. Dem Speichern der dazu erhobenen Daten wird zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen werden als Bestandteil des jeweils geschlossenen Vertrages anerkannt . Der Nutzer ist verpflichtet, die Parkhausordnung zu beachten. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Stadtwerke Bernau GmbH und ggf. dessen Beauftragten ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Aufsichtspersonals sowie gegen diese Bedingungen haben die Verweisung vom Parkplatz zur Folge. Auf dem Parkplatz gilt die StVO in der jeweils gültigen Fassung. Es darf nur Schritttempo gefahren werden. Der Nutzer hat jede im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und zwar auch dann, wenn das Personal der Stadtwerke Bernau GmbH und ggf. dessen Beauftragten ihm mit Hinweisen behilflich ist.


Allgemeingültige Vorschriften:

1. Der Stellplatz darf ausschließlich zur Einstellung von Kraftfahrzeugen genutzt werden, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind. Der Parkplatz ist nur Personenkraftwagen und Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,0 t und einer maximalen Höhe von 2,10 m zugelassen. Das Abstellen von nicht betriebssicheren oder amtlich nicht zugelassenen Fahrzeugen ist verboten. Ein nicht betriebssicheres oder ein während der Einstellzeit von der Polizei aus dem Verkehr gezogenes Fahrzeug ist unverzüglich von dem Parkhausnutzer oder dem Eigentümer des Fahrzeuges zu entfernen. Daraus entstehende Schäden werden auf Kosten des Nutzers beseitigt. Die Kosten für die Entfernung des Fahrzeugs aus dem Parkhaus durch die Stadtwerke Bernau GmbH und ggf. durch dessen Beauftragten hat ebenfalls der Parkhausnutzer zu tragen. Das Rauchen und die Verwendung von Feuer, die Ausführung von Pflegediensten, Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen, das längere Laufenlassen und das Ausprobieren von Motoren, das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen, insbesondere von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen, ferner das Lagern entleerter Treibstoffbehälter sowie der Aufenthalt von Personen über die Zeit des reinen Abstell- und Abholvorgangs hinaus sind untersagt.

2. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten und ausgewiesenen Standflächen abgestellt werden. Der Nutzer hat sein Fahrzeug so auf den markierten Flächen zu positionieren, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auch auf den benachbarten Stellflächen möglich ist. Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern. Die Fahrgassen und Fluchtwege sowie Feuerwehrzufahrten sind stets freizuhalten. Verkehrs- oder verbotswidrig geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Bitte lassen Sie keine Kinder und Tiere unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurück. Bei Nichtbeachtung behält sich die Stadtwerke Bernau GmbH und ggf. dessen Beauftragter vor, das Fahrzeug zum Schutz des Lebens zu öffnen. Fußgänger benutzen zum Betreten und Verlassen des Parkhauses ausschließlich das Treppenhaus. Laufwege über die Rampen oder durch die Ein- und Ausfahrt sind untersagt.

3. Der Parkhausnutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen, seine Angestellten oder seine Beauftragten in dem Parkhaus oder gegenüber anderen Nutzern verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, die verursachten Schäden unverzüglich der Stadtwerke Bernau GmbH und ggf. dessen Beauftragten in Textform und der Polizei anzuzeigen. Verunreinigungen, die der Nutzer des Parkhauses zu verantworten hat, sind von diesem unverzüglich zu beseitigen. Insbesondere das Waschen von Fahrzeugen, ein Ölwechsel oder die illegale Abfallentsorgung sind verboten. Bei nicht unverzüglicher Beseitigung der Verunreinigungen durch den Parkhausnutzer ist die Stadtwerke Bernau GmbH und ggf. dessen Beauftragter berechtigt, diese auf Kosten des Nutzers entfernen zu lassen. Manipulationen oder Beschädigungen an der Parkierungsanlage werden strafrechtlich verfolgt. Bei Unregelmäßigkeiten ist die Stadtwerke Bernau GmbH und ggf. dessen Beauftragter umgehend zu informieren.

4. Die Benutzung des Parkhauses ist grundsätzlich gebührenpflichtig und erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Die Stadtwerke Bernau GmbH haftet für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, soweit sie nachweislich von ihr oder ihrem Personal verschuldet wurden und außerdem vor Verlassen des Parkhauses vom Parkhausnutzer angezeigt werden. Für die Beschädigung von Fahrzeugen sowie Diebstahl der Fahrzeuge oder Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug wird keinerlei Haftung übernommen. Durch das Abstellen eines Fahrzeuges kommt weder ein Bewachungs- noch ein Verwahrungsvertrag zustande. Auch andere, über die Stellplatzbenutzung hinausgehende Tätigkeiten, sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Stadtwerke Bernau GmbH und ggf. dessen Beauftragter übernehmen demgemäß keinerlei Obhutspflichten.

5. Das Parkhaus wird videoüberwacht. Der Parkhausnutzer stimmt ausdrücklich zu, dass zum Zweck der allgemeinen Ordnung und Sicherheit eine Videoüberwachung innerhalb des Parkhauses vorgenommen wird.

6. Das Fahren mit Inlineskater, Rollerblades, Skateboard, Rodelschlitten sowie Fahrrädern ist im gesamten Parkhausbereich verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

7. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag/dieser Parkhausordnung ist das Amtsgericht Bernau bei Berlin.


Besondere Vorschriften für Kurzzeitparker:

1. Mit dem Befahren der Einfahrt zum Parkhaus kommt ein Mietvertrag über einen Kfz-Stellplatz zustande. Der Benutzer kann unter den freien Parkplätzen, unter Beachtung der ausgewiesenen Beschilderung, einen Parkplatz wählen. Der Mietvertrag endet nach Passieren der Ausfahrt über die Schrankenanlage.

2. Das Parkentgelt ist vor Ausfahrt am in dem Parkhaus befindlichen Kassenautomaten zu bezahlen. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Parkdauer. Einstellkosten und Parkdauer sind am Parkautomaten ersichtlich. Die ausgewiesenen Entgelte enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.
 

Besondere Vorschriften für Langzeitparker mit Vertrag über die Vermietung von Dauerstellplätzen:

Alle Regelungen, insbesondere der Beginn, die Dauer, die Beendigung des Mietverhältnisses, die Anzahl der Stellplätze sowie der Mietzins mit entsprechenden Zahlungsmodalitäten werden in einem gesonderten, schriftlichen Vertrag über die entgeltliche dauerhafte Anmietung von Stellplätzen in dem Parkhaus Bahnhof Friedenstal festgelegt.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Verarbeitung personenbezogener Daten bei Videoüberwachung im Parkhaus

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (Videoaufnahmen), wenn Sie unser Parkhaus in der Lenastraße, 16321 Bernau nutzen. Die Videoüberwachung im Parkhaus erfolgt zur Prävention von Diebstahl und Vandalismus an Ihren und unseren Sachgütern (z.B. Fahrzeug, Gebäude) sowie zur Wahrnehmung unseres Hausrechts. Sie dient damit dem Schutz Ihres und unseres Eigentums. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO. Die Videoaufnahmen werden für eine Dauer von 72 Stunden gespeichert.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Videoaufnahmen) bei Nutzung unseres Parkhauses in der Lenastraße, 16321 Bernau, finden Sie auf den Hinweisschildern vor und im Parkhaus.

Mehr Hinweise zu unseren Datenschutzgrundsätzen finden Sie hier.

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