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EEG-Portal


Am 25. Februar 2025 ist das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt effizienter zu gestalten, insbesondere die der Photovoltaik (PV). Die Novelle bringt umfassende Änderungen in den Bereichen Einspeisevergütung, Direktvermarktung und Netzsteuerung mit sich. Zusätzlich gilt bereits ab Februar 2025 die verpflichtende Meldung von PV-Anlagen im zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ). Diese Maßnahme dient der verbesserten digitalen Verwaltung und ermöglicht Netzbetreibern eine schnellere und effizientere Überprüfung der technischen Anforderungen. Betreiber neuer Anlagen müssen sicherstellen, dass ihre PV-Anlagen und zugehörigen Komponenten im Register hinterlegt sind, um eine reibungslose Inbetriebnahme zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang sind entsprechende Anpassungen am EEG-Portal unabdingbar, um den Änderungen adäquat Rechnung zu tragen.

Voraussichtlich ab dem 15. April 2025 wird Ihnen das Portal zur Verfügung stehen.

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